Die Prävalenz schlafbezogener Atemstörungen ist wesentlich höher als bisher angenommen. Am häufigsten ist die obstruktive Schlafapnoe (OSA), die unbedingt behandelt werden muss, da sie nicht nur die Unfallgefahr, sondern auch das Risiko für kardiovaskuläre Erkrankungen deutlich erhöht.
Neuesten Erkenntnissen zufolge ist die obstruktive Schlafapnoe kein einheitliches Krankheitsbild: Es gibt verschiedene Phänotypen, die unterschiedlich behandelt werden müssen; nicht alle Patienten kommen gut mit einer CPAP-Therapie oder Unterkieferprotrusionsschiene zurecht. Vor allem bei CPAP ist die Compliance mit 20–50% der Patienten, die Gerät und Maske nicht oder nur unzureichend nutzen, sehr schlecht.
Glücklicherweise gibt es mittlerweile etliche weitere Optionen zur Behandlung einer OSA: beispielsweise die Positionstherapie (für Patienten, bei denen die Apnoen v. a. in Rückenlage auftreten) und verschiedene anatomieverändernde HNO-ärztliche und gesichtschirurgische Operationen, die jedoch nur für Patienten mit entsprechender Anatomie der Kiefer bzw. oberen Atemwege (z.B. zu große Mandeln, Unterkieferrücklage, zu kleiner Unterkiefer) in Frage kommen.
Im Mittelpunkt dieses Vortrags stand ein noch relativ neues HNO-ärztliches OP-Verfahren, das die Gesichtsanatomie nicht verändert: der Hypoglossusschrittmacher oder „Zungenschrittmacher“, wie er in der Umgangssprache heißt.
Zurzeit gibt es nur ein einziges Produkt (von der Firma Inspire Medical Systems). Diese Therapie wirkt über eine Stimulation der oberen Atemwege und eignet sich nur für bestimmte Patienten, die u. a. folgende Kriterien erfüllen müssen:
Zur Implantation des Schrittmachers sind drei Schnitte erforderlich:
Für die Implantation ist ein viertägiger stationärer Aufenthalt erforderlich. Der Patient aktiviert die Stimulation selbst, indem er abends per Fernbedienung das System einschaltet. Morgens wird es wieder ausgeschaltet.
Der Vorteil dieser Therapie besteht darin, dass dadurch nichts an der Anatomie des Patienten verändert wird. Studien zeigen einen langfristigen Therapieerfolg und eine gute Akzeptanz vonseiten der Patienten. Allerdings eignet sie sich nicht für alle Schlafapnoe-Patienten, sondern nur für solche mit einer bestimmten Form der Obstruktion, die vorher per Schlafvideoendoskopie ermittelt werden muss. Momentan wird diese Therapie von den Krankenversicherungen nur auf der Basis von NUB-Anträgen erstattet.